Kindertransport


Regeln für den Kindertransport auf dem Lastenrad & im Anhänger

Lastenrad

  • Fahrer*in vom Lastenrad muss min. 16 Jahre alt sein
  • Lastenräder haben keine Beschränkung bei der Anzahl der Fahrgäste. Üblich sind 4 Kinder bis zum Alter von 7 Jahren
  • Transportlösung z.B. Sitze, Transportbox etc. müssen das Kind davon abhalten mit den Füßen in die Speichen zu gelangen
  • Ist das Fahrrad laut Hersteller für die Personenbeförderung konzipiert z.B. Rikschas dürfen Erwachsene und Kinder ab 7 Jahren transportiert werden
  • Zulässiges Gesamtgewicht des Lastenrades darf nicht überschritten werden
  • Kinder müssen angeschnallt sein
  • Deutschland: Keine Helmpflicht für Kinder

Fahrradanhänger

  • Fahrer*in des Gespannes muss min. 16 Jahre alt sein
  • max. 2 Kinder im Alter bis zu 7 Jahren dürfen im Anhänger transportiert werden
  • Anhänger muss für den Kindertransport geeignet sein
  • Anhänger darf nur von Fahrrädern bzw. 25km/h Pedelecs (E-Bike) gezogen werden
  • Zulässiges Gesamtgewicht Zug-Fahrrad bzw. Anhänger darf nicht überschritten werden
  • Transport von Babys in Hängematte möglich
  • Kinder müssen im Anhänger angeschnallt sein
  • Deutschland: Keine Helmpflicht für die Kinder

Wie viele Kinder oder Personen dürfen auf einem Lastenrad transportiert werden?

Für den Transport von Personen auf dem Fahrrad gibt es keine Vorschriften im engen Sinne. Die Erlaubnispflicht beginnt erst bei den Kraftfahrzeugen. Der Gesetzgeber definiert aber Regeln und Vorschriften für den Transport von Kindern auf und mit dem Fahrrad

vgl. § 21 Abs. 3 StVO:

Auf Fahrrädern dürfen Personen von mindestens 16 Jahre alten Personen nur mitgenommen werden, wenn die Fahrräder auch zur Personenbeförderung gebaut und eingerichtet sind. Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr dürfen auf Fahrrädern von mindestens 16 Jahre alten Personen mitgenommen werden, wenn für die Kinder besondere Sitze vorhanden sind und durch Radverkleidungen oder gleich wirksame Vorrichtungen dafür gesorgt ist, dass die Füße der Kinder nicht in die Speichen geraten können. [...] Die Begrenzung auf das vollendete siebte Lebensjahr gilt nicht für die Beförderung eines behinderten Kindes.

Wie viele Kinder dürfen im Fahrradanhänger transportiert werden?

Bei den Fahrradanhängern sind die Regelungen deutlich straffer und deutlicher formuliert. Dabei dürfen in einem Fahrradanhänger maximal 2 Kinder bis sieben Jahren von Personen ab 16 Jahren mitgeführt werden vgl. § 21 Abs. 3 StVO:


[...]Hinter Fahrrädern dürfen in Anhängern, die zur Beförderung von Kindern eingerichtet sind, bis zu zwei Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr von mindestens 16 Jahre alten Personen mitgenommen werden. Die Begrenzung auf das vollendete siebte Lebensjahr gilt nicht für die Beförderung eines behinderten Kindes.

Dürfen Kinder in einem Fahrradanhänger hinter einem Lastenrad transportiert werden?

Da der Gesetzeber Fahrräder als auch Lastenräder aller Art der selben Klasse zuordnet (kein Kraftfahrzeug) sind diese im Gesetzestext gleichgestellt. Wenn der Fahrradanhänger für den Transport von Kindern geeignet bzw. ausgelegt ist, dürfen Kinder hinter dem Lastenrad im Fahrradanhänger transportiert werden. Dies bedeutet im Umkehrschluss auch, dass Kinder auf und hinterm Fahrrad gleichzeitig transportiert werden dürften.

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