Dienstrad / Leasing

Jobrad, Bike Leasing, Dienstfahrrad

Worum handelt es sich bei "Diensträder" oder "Bike Leasing"?

Ein Dienstfahrrad ist ein Rad, das der Arbeitgeber seinen Angestellten dauerhaft als betriebliches Fahrrad oder Firmenrad überlässt. Andere Formulierungen für das dienstliche Zweirad sind Firmenfahrrad oder Jobrad. Dabei ist es egal, ob es sich bei einem betrieblichen Fahrrad um ein normales Rad, ein E-Bike, Pedelec oder Lastenrad handelt. Wer ein Dienstrad durch die Firma gestellt bekommt, darf es für den Weg zur Arbeit und zurück nutzen und damit auch privat fahren.

Hier grenzt sich ein Firmenfahrrad von einem klassischen Jobfahrrad ab. Jobfahrräder kommen dort zum Einsatz, wenn sie notwendig sind, die tägliche Arbeit auszuüben. Hier lassen sich z. B. Kurier-Radler oder Postzusteller nennen, die ihr Bike tatsächlich nur im Dienst nutzen.

Neues (Lasten-)Fahrrad durch Gehaltserhöhung oder Gehaltsumwandlung?

Der Arbeitgeber hat zwei Optionen, den Angestellten ein Dienstrad anzubieten. Die erste Variante besteht darin, dass Mitarbeitende das dienstliche Fahrrad vollständig übernehmen. In diesem Fall trägt die Firma alle Kosten für das Rad und bietet es den Angestellten in Form eines höheres Gehaltes an. Bei der zweiten Variante trägt der Arbeitgeber ebenfalls die Kosten, wenn er das Rad kauft. Allerdings zieht er Arbeitnehmern einen Teil der Kosten vom monatlichen Bruttolohn ab.

Leasing als Alternative zum Kauf

Neben dem Kauf eines Dienstrades können Arbeitgeber auch ein Firmenfahrrad leasen. Die Nachfrage für Bikeleasing-Services ist zuletzt enorm angestiegen. In diesem Segment bieten inzwischen einige Anbieter ein Dienstrad-Leasing auf Basis monatlicher Leasingraten an. Das Konzept funktioniert ähnlich wie ein Auto-Leasing. Spezielle Firmen für Rad-Leasing sind unten gelistet.

Beim Dienstrad-Leasing tritt der Arbeitgeber als Leasingpartner auf und zahlt die monatlichen Leasingraten. Er kann diese Kosten von den Betriebsausgaben absetzen. Häufig tragen Angestellte bei dieser Variante einen Teil der monatlichen Raten selbst in Form einer Gehaltsumwandlung. Ist die vereinbarte Leasingfrist abgelaufen, bieten Anbieter die Option an, das Fahrrad zu einem günstigen Restwert-Preis zu kaufen.

Anbieter

Im Folgenden listen wir einige gängige Anbieter auf zum Thema Dienstrad-Leasing, mit denen wir kooperieren. Zu den einzelnen Anbietern gibt es jeweils Online-Rechner, mit dem Du dir relativ gut eine finanzielle Übersicht kalkulieren kannst, die Dich beim Leasing erwarten würde:

Serviceliste

Vorteile "für alle"

  • dein Körper in Bewegung --> Fitness, Wohlbefinden, Gesundheit
  • weniger Bedarf an Parkflächen (Firmengelände, Alltag, privat)
  • Anschaffungskosten für Diensträder lassen sich steuerlich absetzen
  • motivierter Arbeitnehmer/Arbeitgeber
  • Anschaffung eines (hochwertigen) Fahrrads wird vereinfacht
  • um- und mitweltbewusste Mobilität fördern
  • volle Pendlerpauschale für Radler
  • Eigenanteil und Abzug vom Bruttolohn ist steuerlich günstiger
  • Fahrradversicherung inklusive

Übrigens profitieren auch Selbstständige von den steuerlichen Vorteilen, die ein Jobfahrrad mit sich bringt. Sie müssen für die private Nutzung keine private Entnahme versteuern und sparen so Umsatz- und Einkommenssteuer.

Nicht nur Vorteile

  • Der Transparenz halber soll erwähnt werden, dass die Gehaltsumwandlung einen kleinen Haken hat: Durch das etwas niedrigere Nettogehalt sinkt die Bemessungsgrundlage für Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosen- oder Elterngeld.
  • Zudem zahlst du etwas weniger in die Ren­ten­ver­si­che­rung ein, was deinen Rentenanspruch geringfügig schmälert.

Steuerliche Aspekte für dienstliche Zweiräder

Für Firmenautos gilt die Ein-Prozent-Regelung, die besagt, dass der geldwerte Vorteil des Fahrzeugs mit einer monatlichen Pauschale von einem Prozent versteuert wird. Diese Regel besaß lange Zeit auch Gültigkeit für Dienstfahrräder. Inzwischen stehen Jobräder gegenüber Dienstautos steuerlich wesentlich besser da. Ein dienstliches Fahrrad, das über eine Gehaltsumwandlung finanziert wird, ist seit dem 1. Januar 2020 nur noch mit 0,25 Prozent zu versteuern. Stellt das Unternehmen den Arbeitnehmern das Radl sogar zusätzlich zum Gehalt, bleibt es sogar komplett steuerfrei.

Bei E-Bikes, die als Firmenfahrrad genutzt werden, fällt der geldwerte Vorteil anders aus. Hier gilt die Regel analog zu Dienstautos, weil ein Fahrrad mit E-Antrieb auch schneller als 25 Kilometer pro Stunde fährt. Deshalb zählt es laut Gesetz als Kraftfahrzeug und ist mit anderen steuerlichen Konsequenzen behaftet.

  • Ob mit oder ohne elektrischer Motorunterstützung: Dienstfahrräder werden steuerlich ähnlich wie Dienstautos gesehen.
  • Der Arbeitgeber least in den meisten Fällen das Dienstfahrrad für dich und beteiligt sich an den Kosten. Du als Arbeitnehmer trägst den größten Teil der Nutzungsrate pro Monat per Gehaltsumwandlung selbst.
  • Der Arbeitgeber kann die Leasing- und Versicherungsraten als seine Ausgaben steuerlich absetzen.
  • Für das Pendeln mit dem Rad zur Arbeit dürfen Arbeitnehmer jeden Arbeitstag 30 Cent pro Entfernungskilometer als Entfernungspauschale in der Steu­er­er­klä­rung geltend machen.
  • Darf der Arbeitnehmer das Rad auch privat nutzen, sollte das in einem Überlassungsvertrag oder einem Zusatz zum Arbeits­vertrag geregelt werden.
  • Seit 2019 gibt es Steuervergünstigungen. Bekommst Du als Arbeitnehmer das Dienstrad zusätzlich zum Gehalt und musst Du Dich finanziell nicht daran beteiligen, bleibt es sogar steuer- und abgabenfrei.
  • Oft kannst Du nach Ablauf des dreijährigen Leasingvertrags das Firmenrad günstig kaufen. Den daraus resultierenden geldwerten Vorteil kannst Du pauschal versteuern. Du solltest den Kauf aber nicht im Voraus vertraglich vereinbaren.

Podcast-Reihe zum Thema Dienstrad-Leasing

Ab aufs Rad-Folgen mit dem Anbieter Lease a Bike.


"Was genau ist eigentlich Dienstrad-Leasing und wie funktioniert das Konzept dahinter? Welche Vorteile haben Angestellte, Unternehmen oder Selbständige vom Leasingmodell?"

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